Wir helfen Menschen
mit der Basis einer guten Pflege
Die Verordnungen für Leistungen einer medizinischen Behandlungspflege nach SGB V reicht der Patient oder sein pflegender Angehöriger an seinen ambulanten Pflegedienst weiter. Die Mitarbeiter des Pflegedienstes rechnen die erbrachten Leistungen im Anschluss mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. darunter fallen z.B.:
• Medikamentengabe
• Blutdruck messen
• Insulininjektionen
• Blutzuckermessung
• Versorgung einer PEG / Stomabehandlung
• Katheterisierung der Harnblase
• Wundversorgung
WIR SIND MEDI4CARE
IHR PARTNER FÜR PFLEGE
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