• Unsere Leistungen

    Pflegeberatung

    Wir helfen Menschen

    mit Ideen basierend auf Wissen!

    Beratungsgespräche §37 ABs. 3 SGB XI

    Den Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege nach § 37 SGB XI Absatz 3 müssen pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 abrufen, wenn sie NUR Pflegegeld beziehen. Dann ist der Beratungseinsatz verpflichtend.

    Beratungsgespräche bei Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen, können auch freiwillig erfolgen. Die Pflegedienstmitarbeiter/Beratungspersonen können Sie dann beraten und Sie auch entsprechend schulen. Die Kosten für den Beratungseinsatz trägt auch bei einer freiwilligen Inanspruchnahme des Beratungseinsatzes die Pflegeversicherung.

    WIR SIND MEDI4CARE 

    IHR PARTNER FÜR PFLEGE

    Sie benötigen einen direkten Kontakt zu uns? Kein Problem, wir freuen uns über Ihre Anfrage!